AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Kollisionsklausel

1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Heimtierhimmel Inh. M. Stoffers (nachfolgend Heimtierhimmel genannt) und ihren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.

1.2 Das gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

1.3 Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch im Fall der Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender AGB.

§ 2 Datenschutz

2.1 Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbestimmt verarbeitet und gespeichert. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Auslieferung und Rechnungstellung.

2.2 Alle Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte, außer an das zur Einäscherung beauftragte Tierkrematorium (Begleitnummer, Name und Vorname des Vertragspartners, Tiername, Tierart, Alter bzw. Geburts- und Sterbedaten des Tieres) erfolgt nicht.

§ 3 Bestattungsvorschriften

3.1 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Auftragserteilung, dass er von Heimtierhimmel über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Bestattung auf eigenem Grund informiert wurde und dass der vom Kunden bestimmte Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet.

3.2 Der Kunde bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt war bzw. daran verstorben ist.

§ 4 Pflichten des Bestattungsunternehmens

4.1 Heimtierhimmel garantiert einen ordentlichen Ablauf, von der Abholung des Tieres, der Zwischenlagerung, der Kremierung bis zur Rückführung der Asche (bei Einzeleinäscherung). Der Transport des Tieres erfolgt in speziellen Behältnissen.

4.2 Es werden alle veterinäramtlichen Auflagen beachtet und eingehalten.

4.3 Es wird ein Kontrollbuch geführt, welches mind. 3 Jahre aufgehoben wird. Die Eintragungen beinhalten:
– das Datum des Transportes zum Kühlraum, bzw. zur Kühlung,
– Name und Anschrift des Vertragspartners,
– Tierart, Rasse, Alter bzw. Geburts- und Sterbedaten des Tieres,
– Datum, Uhrzeit, Name und Anschrift des annehmenden Tierkrematoriums.

4.4 Bei Verdacht auf eine anzeigenpflichtige Tierseuche ist Heimtierhimmel verpflichtet eine unverzügliche Anzeige beim Veterinäramt durchzuführen.
Bestimmt das Veterinäramt eine Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanlage, trägt der Auftraggeber des Vetrages die Kosten für die Abgabe und den Tiertransport.
Die Kosten für die Kremierung entfallen dadurch, da die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Von der Schmuckurnenbestellung kann zurückgetreten werden, wenn bis dahin keine Beschriftung oder Individualisierung auf dieser erfolgt ist oder es sich nicht um eine individuell angefertigte Urne handelt.

§5 Pflichten des Auftraggebers

5.1 Alle Angaben in diesem Vertrag korrekt und nach bestem Wissen durchzuführen.

5.2 Das zu kremierende Tier bleibt bis zur Einäscherung (Sammeleinäscherung), bzw. bis zur Rückführung der Asche (Einzeleinäscherung) Eigentum des Auftraggebers/Tierhalters.

5.3 Bei Vertragsstornierung, die per Eilbrief oder persönlich erfolgen muss, trägt der Auftraggeber alle bis dahin entstandenen Kosten. Für die Lagerung sind dabei 5,00 Euro pro Tag zu leisten, ab Einlagerungsbeginn.

5.4 Sollte das Gewicht des zu kremierenden Tieres im Krematorium nicht mit dem im Vertrag angegebenen Gewicht übereinstimmen, wird die Rechnung entsprechend der richtigen Preisstufe ab- oder aufgestuft. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

5.5 Ist der Auftraggeber nicht der Tierbesitzer, so handelt er in dessen Interesse und kommt für die vertraglich vereinbarten Leistungen auf.

5.6 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Auftragserteilung, dass er vom Verkäufer über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Bestattung auf eigenem Grund informiert wurde und dass der vom Kunden bestimmte Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet.

5.7 Der Kunde bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt war bzw. daran verstorben ist.

§6 Zahlungsbedingungen

6.1 Bei einem Erstauftrag wird dieser nur gegen Vorkasse angenommen.

6.2 Der Auftraggeber erhält eine Rechnung nach Erhalt der Asche oder Einäscherungsurkunde.

6.3 Unmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgt die Begleichung auf das von Heimtierhimmel angegebene Konto bzw. in bar.

6.4 Bei Verzug der Zahlung und einmaliger Mahnung ist die Komplettsumme in einem Betrag zu begleichen. Pro Mahnung werden 10,00 Euro Mahn- und Einschreibegebühr berechnet.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

7.3 Gerichtsstand ist Dortmund bzw. der Standort des Unternehmens Heimtierhimmel.